Sind wir doch mal ehrlich: Ohne ein Girokonto geht heute gar nichts mehr. Es ist nahezu unmöglich wichtige Verträge abzuschließen, ohne daß man ein Konto vorzuweisen hat. Der Vermieter besteht auf einer monatlichen Abbuchung, der Arbeitgeber zahlt nur bargeldlos und auch alle möglichen sonstigen Stellen setzen das Vorhandensein einer Kontoverbindung beinahe zwingend voraus. Dennoch bleibt vielen Deutschen ein eigenes Konto einfach verwehrt, weil die Banken und Kassen sich weigern, ihnen ein Konto einzurichten oder fortzuführen. Viele Hartz-IV-Empfänger haben es schon am eigenen Leib erlebt, daß ihre Bank ihnen ein Konto verweigert. Auch wer eine Eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) ablegen mußte oder von einer Kontenpfändung betroffen war, wird häufig Schwierigkeiten haben, sein Konto fortzuführen oder ein neues einzurichten.
Dabei ist die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ein elementarer Bestandteil des Wirtschaftslebens und muß zwingend allen Bevölkerungsschichten zur Verfügung stehen. Der Zentrale Kreditausschuß (ZKA) hat daher die Banken und Kassen in die Pflicht genommen, auch in „schwierigen“ Fällen zumindest ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten.
In einigen Bundesländern sind die Sparkasse beispielsweise sogar per Landesrecht dazu verpflichtet zur flächendeckenen Versorgung aller Bevölkerungsgruppen entsprechende Konten einzurichten. (“Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft im Jahre 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, Girokonten für alle zu führen.“)
Man könnte also mit Fug und Recht sagen, daß jeder Deutsche im Grunde einen Anspruch auf die Einrichtung eines Kontos hat. Doch die Realität sieht leider anders aus. Immer wieder berichten Personen davon, daß ihnen ein Konto verwehrt wurde bzw. ein bestehendes Konto einfach gekündigt wurde, und das unabhängig davon, ob die finanziellen Schwierigkeiten nur kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum bestehen.
Doch wem so etwas passiert, daß nämlich eine Bank oder Sparkasse ein Konto verweigert oder nicht mehr fortführen will, der kann sich dagegen wehren.
Hier gibt es ein Formular zum kostenlosen Download (PDF), das man nur ausfüllen muß und an eine der folgenden Adressen senden muß:
Schlichtungs‑ und Beschwerdestellen der Kreditinstitute
Für private Banken und private Hypothekenbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. Ⅴ.
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Telefon: 0 30⁄16 63–0
Telefax: 0 30⁄16 63–1399
www.bdb.de
Für öffentliche Banken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
Telefon: 0 30⁄81 92–0
Telefax: 0 30⁄81 92–222
www.voeb.de
Für Volks‑, Raiffeisen‑ und Genossenschaftsbanken: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Postfach 30 92 63
10760 Berlin
Telefon: 0 30⁄20 21–0
Telefax: 0 30⁄20 21–19 00
www.bvr.de
Für Sparkassen: Deutscher Sparkassen‑ und Giroverband (regionales Schlichtungssystem)
Charlottenstr. 47
10117 Berlin
Telefon: 0 30⁄2 02 25–0
Telefax: 0 30⁄2 02 25–2 50
www.dsgv.de



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